Urteil zu „Hassrede“: Bereits wahre Tatsachen zu verbreiten, ist kriminell, wenn dies Hass schürt


Ein belgisches Gericht verurteilt den Aktivisten van Langenhove wegen „Hassrede“ – mit einer brisanten Begründung: Seine kritischen Aussagen zur #Migration seien faktisch korrekt, änderten aber nichts an seiner „kriminellen Absicht“, damit #Hass zu schüren.

Der #belgische Aktivist und ehemalige #Politiker Dries van #Langenhove wurde von einem belgischen #Gericht wegen angeblicher „ #Hassrede “ verurteilt. Die Entscheidung ist brisant, denn das Gericht liefert eine widersprüchliche #Begründung für sein #Urteil: Obwohl seine Rede auf #wissenschaftlichen #Fakten und belegbaren #Zahlen basierte, reiche seine allgemeine #Abneigung gegenüber einer #geschützten #Gruppe aus, um ihn nach dem belgischen #Anti-Rassismus-Gesetz in zwei Punkten #schuldig zu sprechen.

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