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Corona: Hinweis auf Hetze bleibt (vorerst) erlaubt


Ein #Gericht hat festgestellt, dass es nicht strafbar ist, öffentlich getätigte #Zitate der #Kampagne gegen #Andersdenkende während der #Corona-Politik kommentiert zusammenzustellen (Stichwort: „Feindesliste“). Diese Position des Gerichts erscheint eigentlich als selbstverständlich, das gute #Urteil muss aber in der gegenwärtigen Realität bereits als ein (überraschender) Sieg der Vernunft gewürdigt werden. Auf anderen Gebieten bleibt die #Verweigerung der #Aufarbeitung der Corona-Politik skandalös.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=116688