Der Übergriff: Von nun an kann die EU unser Grundgesetz aushebeln


Aus dem europäischen Staatenbund mit jeweils nationaler Rechtsprechung wird ein Superstaat mit einem übergeordneten Verfassungsgericht. Dafür eröffnet ein kaum beachtetes – und noch weniger in seiner Tragweite verstandenes – Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur #LGBT-Gesetzgebung in #Ungarn Tür und Tor.

Vordergründig geht es um ein #ungarisches #Problem. Doch tatsächlich betrifft es die gesamte #EU und stellt auch das deutsche #Grundgesetz in Frage. Die Rede ist vom Urteil des #Gerichtshofs der Europäischen #Union (#EuGH) zu Ungarns Anti-LGBTQ-Gesetz. Am 21. April entschied der EuGH, dass Ungarn gegen die #Grundwerte der EU verstoße, weil es LGBTQ-Personen diskriminiere und marginalisiere. Hintergrund ist ein seit 2021 in Ungarn geltendes Gesetz über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile #Straftäter und zum Schutz von Kindern. Danach dürfen Kinder auch keine Informationen über Homosexualität, Transidentität und Geschlechtsangleichungen erhalten.

Nach Ansicht der Luxemburger #Richter steht dieses Gesetz jedoch im Widerspruch zur „Identität der Union als gemeinsamer #Rechtsordnung in einer #Gesellschaft, die sich durch #Pluralismus auszeichnet“. Es ist das erste Mal, dass der EuGH ein derartiges Urteil gefällt hat. Und es öffnet Tür und Tor für eine #Rechtsprechung, die sich ausschließlich auf die „Grundwerte der EU“ bezieht, statt konkrete Argumente anzuführen. In letzter Konsequenz bedeutet das jedoch: Die EU kann das deutsche Grundgesetz aushebeln, ohne dafür schlüssige Gründe ins Feld führen zu müssen.

achgut.com/artikel/der_uebergr…

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