„Der Zutritt in den Laden [Lebensmittelausgabe für Bedürftige] ist nur für nachweislich geimpfte oder genesene Personen (2G) erlaubt“
„Der #Zutritt in den Laden ist nur für nachweislich #geimpfte oder genesene Personen (#2G) erlaubt, d.h. die Kunden müssen geimpft oder genesen sein und dies bei jedem Einkauf nachweisen. Der Zutritt in den Laden ist nur mit FFP2 Maske möglich […] Kinder dürfen grundsätzlich nicht zum Einkaufen in den Laden mitgenommen werden […] Die Kunden betreten den Laden einzeln und nur nach Aufforderung durch den Seiteneingang […] Vor dem Betreten des Ladens müssen die Hände desinfiziert werden […] Die Kunden verlassen die Räumlichkeiten durch den Haupteingang, dadurch wird ein Einbahnverkehr gewährleistet.“
#Tante #Emma #Rodgau e.V.
#Lebensmittelausgabe für #Bedürftige
Tante Emma Rodgau Webseite, 11.06.2022
https://tante-emma-rodgau.de/
benedict16b mag das.