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Karl Lauterbach ist ein Massenmörder


Heute ist bewiesen, was bereits 2020 anzunehmen war: „Maskenpflichten“ waren ebenso wenig jemals nötig wie geeignet, #COVID einzudämmen. Gleiches gilt für den Faschismus der „Kontaktbeschränkungen“. Es ist bewiesen, dass die sogenannten „Impfstoffe“ keine Infektionen mit #SARS-CoV2 verhindern und dass sie schwerste Nebenwirkungen bis hin zum Tod haben. Es ist bewiesen, was von Beginn an wahrscheinlich war: dass die Erkrankung #COVID-19 in jeder Hinsicht einer durchschnittlichen Grippe ähnlich ist und dass die Toten und Verletzten der politischen „Maßnahmen“ gegen sie durchweg unnötig und vermeidbar waren.

Persönlich verantwortlich für diese Opfer sind Karl #Lauterbach und ebenso Jens #Spahn. Sie sind persönlich verantwortlich für die Isolationsfolter der Sterbenden in den Altersheimen und der Kranken in den Kliniken. Karl Lauterbach und Jens Spahn tragen die Schuld an der Folter unzähliger Kinder: deren seelischer Folter durch Panikmache vor COVID-19 und körperlicher Folter durch die sogenannte „Maskenpflicht“. Bis heute verzeichnen wir als Folge der Taten von Spahn und Lauterbach Rekordzahlen an psychisch traumatisierten und schulisch zurückgebliebenen Kindern.

https://media.paulbrandenburg.com/texte/karl-lauterbach-ist-ein-massenmoerder

Als Antwort auf tom s

Die Schuldigen reichen bis in die Ärztegilde, die Verwaltungen und in die Justiz, sodass mit keinen Bestrafungen zu rechnen ist. Wer selber in der Hand hat, ob eine Anklage gegen ihn geführt wird, der entgeht jeder Gerechtigkeit.

– Rechtsbankrott –
Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtseinrichtung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen
(z. B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).
Quelle: Vahlen Jura – Juristisches Wörterbuch – 15. Auflage
Erläuterung:
Das ausschlaggebende Wort in der juristischen Definition zur Menschenwürde ist das unscheinbare Wort „als“!
Mit der Formulierung „der Mensch als geistig-sittliches Wesen“ erkennt das Rechtssystem an, daß der Mensch von Natur aus ein freies, selbstbestimmtes Lebewesen ist und als Souverän (unter der Wahrheit stehend!), auf Grundlage seiner Sittlichkeit über dem rechtsstaatlichen System steht.
Es ist im Hinblick auf geltendes Recht offensichtlich und nicht von der Hand zu weisen, daß der Staat, seit längerer Zeit wesentliche rechtsstaatliche, moralische, ethische und sittliche Grundwerte aufgegeben hat!
Wenn Staaten, gewählte Politiker, Verwaltungsorgane und Rechtsnormen nicht mehr dem Wohl der Menschen dienen, sondern Menschen zum Machterhalt oder zu Gunsten Dritter beherrscht und benutzt werden, ist es nicht nur das Recht sondern die Pflicht der Menschen diesen Zustand anzuzeigen, sich zu verweigern durch „Rechtsverzicht“ und wenn nötig sogar durch Widerstand!