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Landgericht Berlin argumentiert für Aufnahme der NachDenkSeiten in die BPK – Urteilsspruch in drei Wochen erwartet


Am 29. Juni um 11:30 Uhr begann im Sitzungssaal 111 des Berliner Landgerichts das Hauptverfahren zum verwehrten Zugang des Parlamentskorrespondenten der NachDenkSeiten, Florian Warweg, zu den Regierungspressekonferenzen, die in einer de facto Monopolstellung durch den privaten Verein BPK e.V. durchgeführt werden. Das Publikumsinteresse an der öffentlichen Verhandlung war sehr groß, ein Teil der Zuschauer musste auf dem Boden sitzen oder stehen. An Medienvertretern waren unter anderem die Berliner Zeitung anwesend. Auch medienpolitische Vertreter beobachteten das Verfahren. Das Gericht folgte mehrheitlich unseren Argumenten und nannte die Argumentation der Gegenseite u.a. „völlig vage” & „nicht schlüssig”. Der Urteilsspruch wird in drei Wochen erwartet.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=100069

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