Staatsfunk - von Michael Meyen
15. Oktober 2025: In einer #Klage gegen den #Bayerischen #Rundfunk urteilt das #Bundesverwaltungsgericht wie folgt: „Die Erhebung des #Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der #öffentlich-rechtlichen #Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“
Die Klägerin aus Bayern hatte auf #Befreiung von #Rundfunkgebühren geklagt, da ihrer Meinung nach die systematische #Einseitigkeit und Staatsnähe der #Berichterstattung gegen die Programmgrundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (#ÖRR) verstoße, zumal mit eben diesen #Programmgrundsätzen die Zwangsabgaben gerechtfertigt würden. Zuvor hatte der #CSU-nahe Bayerische #Verwaltungsgerichtshof die Klage abgewiesen – wenig überraschend, sitzt dessen Präsidentin doch zugleich im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks.
Wie #ausgewogen oder eher #propagandistisch die vermeintlich demokratischen Medien des ÖRR agieren, untersucht der Medienwissenschaftler und Professor für Kommunikationswissenschaft an der LMU München, Michael Meyen seit vielen Jahren. Hören Sie seinen Beitrag „Staatsfunk“. Sie können den Artikel nachlesen bei Multipolar unter dem Titel „Ein Rundfunk im Auftrag des Volkes“: https://multipolar-magazin.de/artikel.... Dort finden Sie auch die jeweiligen Fußnoten mit Quellenangaben, die wir hier nicht berücksichtigen konnten. Der Beitrag ist ein Auszug aus Michael Meyens Buch „Staatsfunk“, das im Hintergrund-Verlag erschienen ist: https://www.buchkomplizen.de/buecher/...
Die in der Abmoderation erwähnt Initiative „Leuchtturm ARD“ finden Sie unter: https://leuchtturmard.de/
Sprecher: Karsten Troyke
Bild-Collage: Radio München
Radio München