„Fit für 55“
Mit dem #europäischen #Klimagesetz wird die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die #Emissionen in der #EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, zu einer rechtlichen Verpflichtung. Die EU-Länder arbeiten an neuen #Rechtsvorschriften, um dieses Ziel zu erreichen und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.
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Was ist das Paket „Fit für 55“?
Der Rat als Mitgesetzgeber
Woraus besteht das Paket „Fit für 55“?
Mit dem #CO₂-Grenzausgleichssystem (#CBAM) soll – in völligem Einklang mit den internationalen #Handelsregeln – sichergestellt werden, dass die Anstrengungen der EU zur #Emissionsreduktion durch steigende Emissionen außerhalb ihrer Grenzen nicht wieder zunichte gemacht werden, indem die Produktion in #Nicht-EU-Länder (in denen die #Klimaschutzmaßnahmen weniger ambitioniert sind als in der EU) verlagert wird oder CO₂-intensive Erzeugnisse vermehrt importiert werden.