„Der Versicherte legt zudem mit der Nichtimpfung ein besonders gefährliches Verhalten an den Tag“
„Aufgrund der breiten Aufklärungs- und Informationskampagnen lässt sich von einem allgemeinen Bewusstsein hinsichtlich der Schutzwirkung der Impfung und der Gefahren einer Coronainfektion ausgehen. Der Versicherte legt zudem mit der Nichtimpfung ein besonders gefährliches Verhalten an den Tag, sodass sich argumentieren lässt, dass er auf das Ausbleiben einer behandlungsbedürftigen Coronainfektion nicht vertrauen darf."
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht Universität Potsdam
Gesundheitsrecht Blog S.2, letzter Abschnitt, 20.02.2023
https://gesundheitsrecht.blog/wp-content/uploads/2023/02/BrosiusGersdorf_Friedlein-Gesundheitsrecht.blog-Nr.-9-23.pdf
benedict16b mag das.
benedict16b
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