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Achgut siegt vor Gericht: DPA- und Facebook-Faktenchecks rechtswidrig


Ausgerechnet die Deutsche Presseagentur (dpa) arbeitet daran, den Ruf der Achse des Guten zu schädigen. Der dpa wurde jetzt wie ihrem Auftraggeber Facebook, das die dpa als „Faktenprüfer" angeheuert hatte, gerichtlich untersagt, unwahre Faktenchecks über Achgut zu verbreiten.

Bild/Foto

Die Buße eines Ordnungsgeldes von „bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro“ oder „eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten“ – gleich zwei #Landgerichte, in Karlsruhe und in Hamburg, haben dies den Verantwortlichen von „Meta Platforms“ (sprich: #Facebook) und auch den sogenannten „#Faktenprüfern“ der #dpa, die für Facebook arbeiten, in einer Einstweiligen Verfügung in Aussicht gestellt. Und zwar für den Fall, dass sie einen bestimmten Artikel, den die „Achse des Guten“ bei Facebook gepostet hatte (siehe unten), weiterhin mit dem verunglimpfenden Hinweis in Form eines Overlays „#Fehlinformation. Von unabhängigen Faktenprüfern überprüft“ versehen und verstecken.

Am vergangenen Freitag (12. Juli 2024) wurde der gerichtliche Entscheid den „Faktenprüfern“ zugestellt. Gleich am selben Tag zog Facebook dann den Overlay mit seiner Herabsetzung zurück, unter dem der Inhalt des Achgut-Beitrags vorübergehend verborgen war. Zu deutlich waren die Worte in der Begründung des Gerichts: „Die Behauptungen des Faktenprüfers“ seien „bereits unwahr“. Obendrein seien sie „in einer Weise missverständlich“, die von Achgut „nicht hinzunehmen ist“. Dies auch deshalb, weil der Achse des Guten „eine Aussage untergeschoben wird, die sie nicht getätigt hat“. Allzu schludrig haben die „Faktenprüfer“ gearbeitet. Oder hatte ihr Vorgehen System? Seit Freitag jedenfalls ist der Achgut-Beitrag wieder ungehindert bei Facebook einsehbar und dort wohl auch nicht (mehr) in seiner #Reichweite herabgestuft.

https://www.achgut.com/artikel/achgut_siegt_vor_gericht_DPA_Facebook_faktenchecks_rechtswidrig

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