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Oberlandesgericht hebt Urteil wegen des Genderns auf


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Eine unserer möglicherweise künftigen Verfassungsrichterinnen wird es gar nicht mögen, aber es gibt #Gerichte, die #Urteile wegen der Unklarheiten, die beim #Gendern entstehen können, nicht akzeptieren.

Man hört aus der Welt der Justiz heutzutage ja nicht so oft gute Nachrichten, deshalb soll hier eine Meldung vom Dienstagmorgen auf bild.de noch einmal gewürdigt werden. Das Oberlandesgericht (#OLG) Naumburg kippte ein Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, in dem ein Temposünder zu einer Strafe von 480 Euro zahlen und Führerschein-Entzug für einen Monat verurteilt wurde. Der Grund: die im Urteil verwendete Gender-Sprache. Da war ein „Betroffener“ eine „betroffene Person“. Aus dem Sachverständigen wurde eine „sachverständige Person“ und aus dem Messbeamten eine „messverantwortliche Person“.

https://www.achgut.com/artikel/oberlandesgericht_hebt_urteil_wegen_des_genderns_auf