Vorratsdatenspeicherung: Forscher erkennen "kopernikanische Wende" beim EuGH
Mit dem neuen EuGH-Urteil sei der Weg prinzipiell frei für eine #Totalerfassung der Online-Aktivitäten, monieren Experten. Das dürfe aber kein Freibrief sein.
Das jüngste #Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH), wonach das verdachtsunabhängige #Protokollieren von #IP-Adressen zur Verfolgung selbst minderschwerer Straftaten ohne Richtergenehmigung rechtlich zulässig sein kann, hat unter Wissenschaftlern Erstaunen hervorgerufen. Den Richterspruch "kann man durchaus als kopernikanische Wende des EuGH im Bereich der #Datenspeicherung sehen", erläutert Philipp Hacker, Professor für Recht und Ethik der digitalen Gesellschaft in Frankfurt (Oder), gegenüber dem Science Media Center (SMC). Anders als bislang ordneten die Luxemburger #Richter eine anlasslose #Vorratsdatenspeicherung nicht mehr in allen Konstellationen als schweren #Grundrechtseingriff ein. Nur für eine detaillierte #Überwachung Einzelner lege der #EuGH die Latte noch höher.
Vorratsdatenspeicherung: Forscher erkennen "kopernikanische Wende" beim EuGH
Mit dem neuen EuGH-Urteil sei der Weg prinzipiell frei für eine Totalerfassung der Online-Aktivitäten, monieren Experten. Das dürfe aber kein Freibrief sein.Stefan Krempl (heise online)
benedict16b mag das.