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War die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungswidrig?


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Um es vorwegzunehmen: Diese Frage hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in seinem Vorlagebeschluss mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet.

Die 3. Kammer des #Verwaltungsgerichts #Osnabrück hat nach Veröffentlichung der ungeschwärzten #Protokolle des Robert-Koch-Instituts (#RKI) bzw. von dessen damals eingerichtetem „#Corona-Krisenstab“ die Entscheidung über eine bei ihr anhängige Klage (Fortsetzungs­feststellungs­klage) gemäß Artikel 100 Absatz 1 Satz 1 GG ausgesetzt und durch entsprechende Vorlage an das #Bundesverfassungsgericht den bis zum Jahreswechsel 2022 geltenden § 20a #Infektionsschutzgesetz (sog. #einrichtungsbezogene #Impfpflicht) erneut auf den Prüfstand gestellt.

https://www.achgut.com/artikel/war_die_einrichtungsbezogene_impfpflicht_verfassungswidrig