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Verfassungsgericht erteilt Haldewang und Faeser eine Lektion in Demokratie


Das #Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit einer von der #Bundesregierung erwirkten gerichtlichen #Untersagungsverfügung gegen das Netzportal #Nius geurteilt, dass dem Staat kein grundrechtlicher #Ehrenschutz zukommt und die #Meinungsfreiheit gerade dann besonders weit geht, wenn sie sich als #Kritik an den #Regierenden äußert.

Konkret hatte das Nachrichtenportal Nius von Julian Reichelt auf X eine Meldung zu deutscher #Entwicklungshilfe für #Afghanistan abgebildet und diese folgendermaßen kommentiert: „#Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) #Entwicklungshilfe an die #TALIBAN (!!!!!!).“

Die Bundesregierung erwirkte dagegen eine Unterlassungsverfügung weil die Äußerung geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Bundesregierung zu gefährden. Hiergegen wendete sich Julian #Reichelt mit seiner #Verfassungsbeschwerde.

https://norberthaering.de/news/bverfg-nius-meinungsfreiheit/