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Meinungsvielfalt vor Gericht


Am 1. Oktober 2025 um 10 Uhr richtet sich der Blick nach Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht wird öffentlich die Frage behandeln, ob der #öffentlich-rechtliche #Rundfunk (#ÖRR) in seiner zentralen Aufgabe – der Sicherung von #Meinungsvielfalt – strukturell versagt hat (Az. BVerwG 6 C 5.24). Hinter dieser juristischen Auseinandersetzung verbirgt sich mehr als ein medienrechtlicher Streit. Es geht um das Fundament unserer #Demokratie, um Vertrauen in Institutionen – und um die Frage, ob #Journalismus zur #Friedensordnung beitragen kann.
Ein Streit, der die Demokratie betrifft

Der Fall, der in Leipzig zur Revision steht, hat seinen Ursprung in Bayern. Eine Klägerin, unterstützt von der Bürgerinitiative „ #Leuchtturm #ARD ORF SRG “, wirft dem Bayerischen Rundfunk vor, seinen Auftrag nicht zu erfüllen. Der ÖRR, so der Vorwurf, informiere nicht „frei, umfassend und wahrheitsgemäß“.
Schon zuvor hatte ein Richter in Dresden ....

https://diebasis-partei.de/2025/09/meinungsvielfalt-vor-gericht/