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Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler


Die #Gleichheit vor dem #Gesetz gilt als einer der zentralen Pfeiler eines demokratischen #Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des #Grundgesetzes verankert. Doch ein jetzt öffentlich gewordener Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden #Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, lässt daran zweifeln, ob dies auch für den amtierenden #Kanzler gilt. Unter der Akten-Nummer 213 AR 14/22 ist unter anderem von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf #Scholz“ die Rede. Darüber hinaus wird dort dargelegt, dass Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt worden sind unter Verweis auf „mit Rücksicht auf die Stellung“ des deutschen #Regierungschefs. Die #NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz nach.

https://www.nachdenkseiten.de/?p=104758