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Verfassungsrichterwahl – Was keiner fragt, aber was zu hinterfragen wäre


Das ganze Theater um die Besetzung der vakanten Stellen am Bundesverfassungsgericht ist zwar noch nicht abgeschlossen, wirft aber weitere Fragen und Verwunderung auf.

Dabei soll gar nicht auf die Personalie der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf [1] eingegangen werden, zumal die Dame ihre Kandidatur ja bekanntlich am 7. August 2025 zurückgezogen hat.

Vielmehr geht es um die Methodik der Berufung zu diesem Amt und die Problematik, die durch die mediale Aufmerksamkeit heutzutage zwangsläufig entstehen.

Gewaltenteilung – die Basis für eine funktionierende Demokratie

Es wird kaum jemand die Notwendigkeit einer strikten #Gewaltenteilung in einer funktionierenden #Demokratie anzweifeln. Die #Legislative (in #Deutschland auf Bundesebene #Bundestag und #Bundesrat) sollte scharf von der #Judikative (also der Gerichtsbarkeit) abgegrenzt sein. Dass die Richter für das höchste deutsche Gericht, das #Bundesverfassungsgericht, von eben diesen beiden Verfassungsorganen bestimmt werden, ist zwar Usus und gesetzlich klar definiert, führt aber letztlich doch zu einer Unschärfe in der Trennung der Gewalten.

https://diebasis-partei.de/2025/08/verfassungsrichterwahl-was-keiner-fragt-aber-was-zu-hinterfragen-waere/