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Prof. Schwab: Das Narrativ vom Fremdschutz durch COVID-Injektionen steht auf der Kippe


Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist eine Einladung, das Narrativ von der Impfung, mit deren Hilfe man andere schützt, für immer vor Gericht zu zerstören. Diese Einladung gilt es anzunehmen.

Von Prof. Dr. Martin Schwab

Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück dem #Bundesverfassungsgericht (#BVerfG) gemäß Art. 100 GG die Frage vorgelegt, ob § 20a #IfSG in der damaligen Fassung, wonach Beschäftigte im #Gesundheitswesen einen #COVID-19-Impfnachweis vorlegen müssen, in der Zeit ab dem 7.11.2022 noch verfassungsgemäß gewesen sei (Beschluss vom 3.9.2024 – 3 A 224/22). Das BVerfG hat nun über die Vorlage entschieden (Beschluss vom 29.1.2025 – 1 BvL 9/24).

Als ich erfuhr, dass das BVerfG in diesem Beschluss die Vorlage aus Osnabrück zurückgewiesen hat, war ich zunächst bestürzt. Diese Bestürzung ist nach genauerer Lektüre des Beschlusses vom 29.1.2025 der Hoffnung gewichen: Es besteht die Chance, das #Narrativ vom #Fremdschutz durch #COVID-Injektionen vor Gericht für immer zu zerstören.

Aber der Reihe nach:

https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/prof-schwab-das-narrativ-vom-fremdschutz-durch-covid-injektionen-steht-auf-der-kippe