„Corona-Leugner: Berufsrechtliche Folgen für Ärztinnen und Ärzte“
„Insbesondere in der jetzigen, von großer Unsicherheit geprägten Lage kann ein öffentlicher Auftritt als ‚#Corona-Leugner‘ zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, auch wenn er im Einzelfall durch die #Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. [...] Verstöße gegen die Vorgaben der geltenden #Corona-Schutzverordnung können daher ebenfalls #berufsrechtlich geahndet werden.“
und Katharina #Eibl, #Fachanwältin für Medizinrecht Dirk #Schulenburg #Justiziar der #Ärztekammer Nordrhein
Rheinisches #Ärzteblatt / Heft 4 / 2021, 26.04.2021
benedict16b mag das.