Politik will „Politikerbeleidigung“ noch viel stärker verfolgen
Nach #Hausdurchsuchungen wegen „#Schwachkopf“ und „#Suffkopf“ will die #Politik den frisch eingeführten „#Majestätsbeleidigungs“-Paragraphen weiter verschärfen. Es soll höhere #Strafen und viel mehr Verfahren geben.
HANNOVER. Die niedersächsische Justizministerin Kathrin #Wahlmann (#SPD) hat einen Beschlußvorschlag für die #Justizministerkonferenz der Länder vorgelegt, der den #Strafverfolgern umfassendere Möglichkeiten gibt, „#Politikerbeleidigungen“ zu verfolgen. Das berichtet das juristische Fachmedium Legal Tribune Online.
Demnach soll aus dem Strafgesetzbuch die Bedingung gelöscht werden, daß die Tat geeignet sei, das „öffentliche Wirken“ des Politikers „erheblich zu erschweren“. Den entsprechenden Paragraphen 188, umgangssprachlich auch „Majestätsbeleidigungs-Paragraph“ genannt, hatte die CDU/CSU-SPD-Koalition unter Angela Merkel erst 2021 erlassen. Seitdem werden Beleidigungen gegen Politiker deutlich stärker bestraft als gegen normale Bürger. Höchststrafe ist drei statt zwei Jahre.