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"Re-Legalisierung und Generalamnestie" durch Gesetzespanne


Bei der bis dato letzten Änderung des NpSG im Oktober 2022 ist nun, wie LTO erfahren hat, etwas gehörig schiefgelaufen. Der Strafrechtler und Kriminologe an der Uni Heidelberg, Dr. Sebastian Sobota, die Chemikerin Dr. Annika Klose sowie der Materialwissenschaftler Dr. Lukas Mirko Reinold haben herausgefunden, dass dem Gesetzgeber ein folgenschwerer Fehler unterlaufen ist: Statt der beabsichtigten Erweiterung des Verbots sei versehentlich eine "Re-Legalisierung" und "Generalamnestie" in Bezug auf eine Reihe neuer psychoaktiver Stoffe vorgenommen worden.

So habe ein Interpunktionsfehler im Gesetzestext dazu geführt, dass aktuell eine Reihe von LSD-Derivaten nachträglich legalisiert bzw. nicht erfasst wurden, schreiben die Autoren in einem Beitrag, der in der nächsten, Mitte März erscheinenden Ausgabe (4/2023) des Fachblattes "Strafverteidiger" veröffentlicht wird.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lsd-derivate-drogen-legalisierung-strafbar-gesetztespanne-bmg-lauterbach-npsg-btmg/