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Lernen zu Hause – keine Kindeswohlgefährdung!


Gute Nachrichten für unsere Kinder und alle Eltern, die ihren Kindern selbstbestimmtes Lernen ermöglichen wollen.

Das Amtsgericht (#Familiengericht) Kiel stellte 2024 ein Verfahren ein, das vom zuständigen #Jugendamt angestrengt wurde, weil Eltern ihre #Kinder zu Hause unterrichteten. Das Jugendamt sah – wie in derartigen Fällen leider in #Deutschland allgemein üblich – eine Gefährdung des #Kindeswohls und wollte die Eltern belangen.

Das Familiengericht in Kiel stellte das Verfahren jedoch ein und das Jugendamt scheiterte. Nicht selten führte ein Eingriff des Jugendamtes bezüglich einer angeblichen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB durch den #Unterricht zu Hause bisher zu einer Inobhutnahme – das heißt einer Herausnahme des Kindes aus der Familie.

https://diebasis-partei.de/2025/08/lernen-zu-hause-keine-kindeswohlgefaehrdung/