EuGH bestätigt: keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung – mit Ausnahmen
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EuGH bestätigt: keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung – mit Ausnahmen
Vorratsdatenspeicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich – wenn die nationale Sicherheit bedroht ist. Ohne Anlass widerspricht sie EU-Recht.Eva-Maria Weiß (heise online)