Potenzielle Impfschäden: Eine Fallserie
Ein #Klinikarzt hat für #Multipolar beunruhigende Erkenntnisse aus seiner beruflichen Praxis zusammengetragen. Er warnt: „Sich allein auf die #Ergebnisse der #Hersteller zu verlassen, ist nach allem, was wir wissen, keine gute Option.“ Um Sanktionen zu vermeiden, schreibt er unter Pseudonym, sein Name ist der Redaktion bekannt.
Zwei grundlegende medizinethische #Prinzipien sind das „Primum non nocere“ – dass eine #Behandlung zuallererst keinen #Schaden verursachen sollte – und die #Patientenautonomie, also das #Selbstbestimmungsrecht eines jeden, über seine Behandlung oder eine Maßnahme frei entscheiden zu dürfen. Aus den Erfahrungen der Jahre 1933 bis 1945 hat das Robert Koch-Institut, das zu der Zeit nach eigenem Bekunden „seine Forschungs- und Beratungstätigkeit willfährig in den Dienst des NS-Regimes stellte“, im Zuge einer Aufarbeitung resümiert:
„Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen #Unversehrtheit gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert.“
Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden die Frage nach der aktuellen Gültigkeit dieser medizinethischen Errungenschaften gestellt werden.
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