Windkraft und ihre verheerenden Folgen für Mensch und Natur
Die rücksichtslose Art und Weise, wie die Windkraft in Deutschland durchgesetzt wird, erinnert an die brutale Art und Weise, wie die „Betonfraktion" in der Nachkriegszeit vielen deutschen Städten den Rest gab. Eine Windwahn-Bestandsaufnahme.
31. Januar 2020: Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich; 14. Mai 2020: Planungssicherstellungsgesetz; 5. November 2020: Investitionsbeschleunigungsgesetz; 7. Juli 2022: „Osterpaket” mit Änderung des #Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des #Bundesnaturschutzgesetzes, Beschluss des „#Wind-an-Land-Gesetz”; 19. Dezember 2022: EU-Notfallverordnung; 10. Februar 2023: Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung. Seither gelten „#Ökokraftwerke“ und neue Stromleitungen als Frage der nationalen Sicherheit, ein „Totschlags“-Konstrukt, das in der gerichtlichen Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter kaum schwerer wiegen könnte.
Seit die #Ampelregierung und mit ihr die „#Grünstrom“-Lobby an die Schalthebel der Macht gekommen sind, jagt ein neues Gesetz, eine neue Verordnung und eine Novelle die andere. #Schutznormen für #Landschaft und #Natur werden beschnitten, die einst (unter maßgeblicher Beteiligung grüner Regierungen) stark ausgeweiteten Beteiligungsmöglichkeiten von #Naturschützern und #Bürgern geschmälert, um den Bau von Verkehrswegen, Industriegebieten, Stromleitungen oder #Windkraftanlagen unkompliziert auch gegen Widerstände durchsetzen zu können. Über allem schwebt das berühmt-berüchtigte #Klimaschutz-Grundsatzurteil des #Bundesverfassungsgerichts und eine weitgehend analoge #Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.
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Günter mag das.