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Kanadas „Online Harms Bill“ ermöglicht lebenslange Haft für Online-Äußerungen


In #Kanada wurde ein neuer Entwurf des Bill C-63, auch „#Online #Harms #Bill“ vorgelegt, welcher die ausgiebige Bekämpfung von #Hass im #Internet ermöglichen soll. Viele Abschnitte des Bill C-63 sehen drastische Maßnahmen vor.

„Every person who advocates or promotes genocide is guilty of an indictable offence and liable to imprisonment for life.“ so steht es im neuesten Vorschlag. Auch im Netz begangene Straftaten, welche rein auf dem Hass für bestimmte Eigenschaften von Personengruppen fundieren, können mit lebenslänglicher #Haft geahndet werden. Das mildere schüren von Hass, beispielsweise in Form des Antisemitismus, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Erfasst werden vom Gesetzestext nicht nur Soziale Netzwerke, sondern auch Messenger, Video-Streaming und Erotik-Angebote. Neben Hass steht die Weitergabe von intimen Inhalten, ohne, dass die andere Person dies weiß, wie auch Inhalte mit sexueller Natur und Bezug zu Minderjährigen.

Weiter sollen drei neue Behörden die Arbeit aufnehmen.


https://www.jura.uni-saarland.de/kanadas-online-harms-bill-ermoeglicht-lebenslange-haft-fuer-online-aeusserungen/

Als Antwort auf tom s

Wer Nazikiller auf ihre Opfer hetzt, hat es ja wohl verdient, ein wenig Ärger zu bekommen. Andere Breivik hat viele Väter. Im "Netz".