Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: FragDenStaat ab jetzt nur noch analog
Das #Bundesverwaltungsgericht hält anonyme #Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig. Damit zerstört es auf Antrag des #Bundesinnenministeriums den niedrigschwelligen Zugang, den #FragDenStaat anbietet. Das #Transparenz-Projekt kritisiert das „skandalöse Urteil“.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig erklärt. Das Urteil hat vor allem Auswirkungen auf die erfolgreiche zivilgesellschaftliche Plattform FragDenStaat.de, auf der Menschen einfach digital und ohne Angabe einer Meldeadresse bei #Behörden nach Dokumenten fragen können.
Seit 13 Jahren funktioniert die Plattform so und das war dem für die #Informationsfreiheit zuständigen Innenministerium (BMI) immer schon ein Dorn im Auge. Das Ministerium hatte früher moniert, dass durch FragDenStaat „immer mehr Dinge an die #Öffentlichkeit“ gelangten. „Das ist eine Entwicklung, die für die Verwaltung nicht wünschenswert ist“, so ein Vertreter des #BMI damals.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: FragDenStaat ab jetzt nur noch analog
Das Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig. Damit zerstört es auf Antrag des Bundesinnenministeriums den niedrigschwelligen Zugang, den FragDenStaat anbietet. Das Transparenz-Projekt kritisiert dasnetzpolitik.org
benedict16b mag das.