Landgericht untersagt LinkedIn Mitteilung zu Browserfunktion "Do Not Track"
Die Browserfunktion"Do Not Track" ist rechtlich nicht irrelevant. Das hat das Landgericht Berlin bestätigt. Folge leisten muss man ihr aber trotzdem nicht.
#LinkedIn darf auf seiner Website nicht mehr erklären, dass eine vom Browser übermittelte Aufforderung zur Nichtverfolgung (#DNT für "Do Not Track", also "Nicht verfolgen") rechtlich nicht wirksam sei und nicht respektiert wird. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (#vzbv) Recht gegeben. Die Mitteilung des Unternehmens sei irreführend, denn der Widerspruch gegen das #Tracking könne auch automatisiert erfolgen und sei durch die Einstellung im Browser wirksam.