Vorratsdatenspeicherung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Urteil des EuGH
Das Bundesverfassungsgericht betont in einer aktuellen Entscheidung, dass in Sachen Vorratsdatenspeicherung Unionsrecht Vorrang hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Der Europäische Gerichtshof habe im September 2022 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung dem Unionsrecht widerspricht, sie dürfe daher innerstaatlich nicht angewendet werden, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor.