Einordnung: Was das Urteil gegen den DNS-Resolver Quad9 für die Branche bedeutet
Ein Gericht bejaht die Haftung eines DNS-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen. Das ist eine deutliche Warnung für Betreiber digitaler Geschäftsmodelle.
Das Landgericht Leipzig hat in einem aktuellen Urteil den Betreiber eines DNS-Resolvers als Täter von Urheberrechtsverletzungen im Internet verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, drohen dem Unternehmen bei Zuwiderhandlungen hohe Ordnungsgelder oder sogar Ordnungshaft für die Geschäftsführung. Das Urteil zeigt die allgemeine Tendenz der Rechtsprechung der letzten Jahre, die Haftung von Betreibern digitaler Geschäftsmodelle für Urheberrechtsverletzungen Dritter auszuweiten.